Aktuelle Corona-Informationen

Aufhebung der verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

C

In der Anlage finden Sie ein aktuelles Schreiben unseres Kultusministers Prof. Dr. R. Alexander Lorz zur Aufhebung der verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb, gültig ab dem 08. April 2023.

C

2023_03_29_Ministerschreiben an Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler

Änderung der Bestimmung zur Absonderungspflicht ab dem 23. November 2022

 
Bitte nehmen Sie die folgende Anlage vom 22.11.2022 zur Kenntnis:
C
Herzliche Grüße
C
Lars Chr. Grenzemann

Aktuelle Informationen zur Unterrichtsorganisation in Zeiten der Pandemie

C

Unter dem nachfolgenden Link des HKM können aktuelle Informationen zur Unterrichtsorganisation nachgelesen werden: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona/dokumente-zur-unterrichtsorganisation.

C

Herzliche Grüße aus der ESS

C

Lars Chr. Grenzemann

Informationsbrief zum Schulstart am 05. September 2022 vom Hessischen Kultusministerium

C
In der Anlage finden Sie den aktuellen Elternbrief mit Informationen zum kommenden Schuljahr von unserem Kultusminister, Herrn Lorz.
C

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Ferienzeit.

C

Herzliche Grüße aus der ESS

C

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 02.Mai 2022

C

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

C

in der Anlage finden Sie das Schreiben zum Schul- und Unterrichtsbetrieb des Hessischen Kultusministeriums. Wie Sie bereits durch die letzte Mail vom Montag, den 25.04.2022, und dem „Infozettel über die Ranzenpost“ informiert wurden, finden ab Montag keine Tests mehr in der Schule statt. Für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler geben wir die Tests in den „5er Verpackungen“ über die Klassenlehrkraft aus.

C

Mit freundlichen Grüßen

C

Lars Chr. Grenzemann

C

2022_04_28_Ministerschreiben an Eltern

Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

C

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

C

in der Anlage finden Sie aktuelle Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien. Am Montag nach den Ferien erhält Ihr Kind den Elternbrief zur Testabfrage mit der Hauspost. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

C

Wir wünschen Ihnen erholsame, hoffentlich sonnige Osterfeiertage.

C

Herzliche Grüße

C

Lars Chr. Grenzemann

C

2022_03_28_Ministerschreiben an die SuS und Eltern

2022_04_25 Tests Abfrage Einverständnis

Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien

C

Liebe Schulgemeinde,

C

in der Anlage finden Sie ein Schreiben zum Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien unseres Kultusministers Herr Prof. A. Lorz. Bitte entnehmen Sie dort alle wichtigen Informationen zum Schulstart am Montag, den 10.01.2022.

C

Ich wünsche  Ihnen und Ihren Familien ein friedvolles Weihnachtsfest, eine erholsame Zeit und ein gesundes neues Jahr.
C
C
Herzliche Grüße aus der ESS
C
C

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 25.11.2021

C

Liebe Schulgemeinde,

C

mit Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes und der Neuregelung der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung soll die vierte Infektionswelle gebrochen werden.

C

Für die Schule bedeutet dies:

  • Beibehaltung des Präsenzunterrichts bis auf Weiteres.
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung – auch am Sitzplatz – ab Donnerstag, dem 25.11.2021. Lernende, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden vom weiteren Schultag ausgeschlossen.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

C

Herzliche Grüße aus der ESS

C

Lars Chr. Grenzemann

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 08.11.2021

C

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

C

die Präventionswochen nach den Herbstferien konnten an der ESS von allen konsequent umgesetzt werden. In der Anlage finden Sie den Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums mit aktuellen Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 08.11.2021.

C

Herzliche Grüße

C

Lars Chr. Grenzemann

C

2021_11_04_Elternschreiben_Schulbetrieb_ab_08._November

Schulstart nach den Herbstferien

C

Liebe Eltern,

c

in der Anlage finden Sie ein Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zum Schulstart nach den Herbstferien, vgl. Anlage. Darin wird u.a. auf die grundsätzliche Maskenpflicht im Schulgebäude und am Platz, sowie die Testungen an drei Tagen ​in den ersten zwei Schulwochen (25.10. bis 05.11.2021) hingewiesen.

C

Herzliche Grüße

C

Lars Chr. Grenzemann

C

2021_10_06 Eltern- und Schülerschreiben Schulbetrieb nach den Herbstferien

Handlungsrahmen – Unterricht unter Pandemiebedingungen

C

Liebe Eltern,

C

in der Anlage finden Sie einen angepassten Handlungsrahmen, der seit dem 01.09.2021 für unsere ESS gilt.

Für Fragen oder Anregungen stehen wir gern zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie uns unter 05606-5199-0 oder per Mail poststelle@ess.zierenberg.schulverwaltung.hessen.de.

C

Herzliche Grüße aus der ESS

C

Informationen zum Schulstart am 31.08.2021

C
C
Liebe Eltern,
C
wir hoffen, Sie hatten mit Ihren Kindern schöne Sommerferien.
C
Inzwischen sind die Sommerferien zu Ende und die Vorbereitungen für das neue Schuljahr laufen an. Dazu gehören die Sonderregelungen bezüglich der Pandemiesituation. Wie im letzten Schuljahr benötigen wir wieder die Einwilligungserklärung zu den Corona-Selbsttests.
Leider können wir die Erklärungen des letzten Jahres nicht mehr dauerhaft weiternutzen, da dort das Schuljahr 2020/21 aufgeführt wurde, ansonsten sind die Erklärungen unverändert, vgl. Anlage.
Daher möchten wir Sie bitten, die Erklärung im Anhang auszufüllen und diese Erklärung am Montag Ihrem Kind mit in die Schule zu geben. Falls Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, steht Ihrem Kind ein Formular zur Verfügung.
Sollte Ihre Tochter/Ihr Sohn inzwischen vollständig geimpft sein, so dass Ihr Kind keine regelmäßigen Selbsttests mehr durchführen muss, bitte ich ebenfalls um einen Nachweis, den Ihr Kind der Klassenlehrkraft vorlegt.
Bitte nehmen Sie dazu auch die Elterninfo des HKM zur Kenntnis, vgl. Anlage Schreiben vom 23.08.2021.
Eine Testpflicht besteht für nicht Geimpfte. Die Testungen an der ESS finden in den ersten beiden Wochen des Schuljahres am Montag, Mittwoch und Freitag in der ersten Stunde statt und werden im Testheft bestätigt. Das Testheft gibt es am Montag.
Danach werden die Testtage Montag und Donnerstag sein.
C
Das Schutzkonzept der ESS besteht aus:
  • der ESS Hygieneverordnung 8.0 als Anlage zur Schulordnung, vgl. Anlage
  • dem schuleigenen Handlungsrahmen

In den nächsten zwei Wochen besteht Maskenpflicht im Schulgebäude (auch im Unterricht) und auf dem Schulgelände.

Für Fragen oder Anregungen stehen wir gern zur Verfügung.

C

Herzliche Grüße aus der ESS

C

Lars Chr. Grenzemann

Rückkehr in den Präsenzunterricht in voller Klassenstärke ab dem 01.Juni

C
Liebe Schulgemeinde,
 C
bitte nehmen Sie folgende Punkte zur Kenntnis:
 C
Schulöffnung ab 01.06.2021 – Beschulung nach Stufe 2 (Inzidenz unter 50)
Vermutlich von allen schon froh erwartet, möchten wir Ihnen mitteilen, dass voraussichtlich am Dienstag, den 01.06.2021, wieder für alle Lernenden unserer Schule – auch für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 – täglicher Präsenzunterricht stattfinden wird.
Der Wahlpflichtunterricht in den Jahrgangstufen 9 und 10 wird weiterhin zugunsten von Unterricht in den Kernfächern klassenweise gehalten.
Der Unterricht findet unter den aktuellen Hygienebedingungen statt, wobei zweimal pro Woche eine Testpflicht besteht.
Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen und keine Stufe 2 gelten, informieren wir die Schulgemeinde über die Homepage.​
 C
Öffnung der Cafeteria und „Spielregeln“
Ab kommenden Montag wird es auch wieder ein Angebot der Cafeteria geben.
Um einen Andrang zu vermeiden, gelten folgende Regelungen:
​ – Jahrgangsstufen 7/8 – 1. gr. Pause
 – Jahrgangsstufen 9/10 – 2. gr. Pause
 – Jahrgangsstufen 5/6 beide Pausen
Ein Fensterverkauf ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich. In der Cafeteria gilt auch das Einbahnstraßenprinzip. Ein Verzehr von Speisen in der Cafeteria ist untersagt. ​Auf Nachfrage kann ein warmes Mittagessen bestellt werden. Bestellungen werden bis zur 1. gr. Pause durch das Küchenpersonal angenommen.
C
Wir möchten uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und die durchaus positiven Rückmeldungen herzlich bedanken.
C

Herzliche Grüße

C

Lars Chr. Grenzemann

Versetzungsbestimmungen zum kommenden Schuljahr

C

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

C

als Anlagen finden Sie den Elternbrief unseres Kultusministers, der den Unterrichtsbetrieb mit einer Inzidenz unter 100 regelt, sowie die Versetzungsbestimmungen zum kommenden Schuljahr.

Wir werden Sie über Veränderungen zum Schulbetrieb wie gewohnt informieren.

C

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

C

Herzliche Grüße aus der ESS

C

Aktuelle Informationen zur Fahrgastbeförderung im Landkreis Kassel (30.04.2021)

C

Nach dem Infektionsschutzgesetz gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, ab dem übernächsten Tag an Haltestellen, in Bahnhöfen und Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).

C

Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen, so gilt ab dem übernächsten Tag in Hessen wieder die Regelung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) des Landes Hessen. Danach besteht an Haltestellen, in Bahnhöfen und Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs die Tragepflicht einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar).

C

Was gilt als medizinische Maske oder Atemschutzmaske:

  • Medizinische Masken sind OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95, (auch FFP3, KN99, N99) oder vergleichbar ohne Ausatemventil.
  • Atemschutzmasken sind Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95, (auch FFP3, KN99, N99) oder vergleichbar ohne Ausatemventil. Soweit die Tragepflicht einer Atemschutzmaske gilt, sind OP-Masken unzulässig.
  • Behelfsmasken, Schals oder Tücher sind grundsätzlich unzulässig.

Wer ist von der Tragepflicht einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske befreit?

  1. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske tragen können und
  3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen. (Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Gl“ gilt als Nachweis für die Befreiung von der Tragepflicht. Ein SWB ohne dieses Merkzeichen gilt nicht als Nachweis einer Befreiung.)

Besteht eine Maskenpflicht für Personal?

Die Verpflichtung besteht nicht für Personal in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, soweit kein Kontakt zu anderen Personen besteht oder anderweitige und mindestens gleichwertige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden.

Für Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz).

Die vorgenannten Regelungen sind auch im freigestellten Schülerverkehr zu beachten und anzuwenden.

C

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

C

Mit freundlichen Grüßen

C

Im Auftrag

Franziska Frind
Landkreis Kassel
– Der Kreisausschuss –
40 – Schulen, Sport und Mobilität
Fachdienst Nahmobilität und Sport
Schülerbeförderung
Kasinoweg 22
34369 Hofgeismar

Telefon: 0561/1003-2119
Fax: 0561/1003-490022
E-Mail: Franziska-Frind@landkreiskassel.de
www.landkreiskassel.de

Auswirkungen der sog. Notbremse auf den Schulbetrieb

C

Liebe Eltern,

C

​wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, greift die sogenannte Notbremse des Bundes, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen in dem Landkreis die Inzidenz den Wert von 165 überschreitet. Das ist momentan der Fall, vgl. https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse.​
C

Für unsere Lernenden bedeutet dies ab Mittwoch, den 28.04.2021:

Jahrgangsstufen 5/6: Distanzunterricht.

Jahrgangsstufen 7 bis 10: Distanzunterricht

Abschlussklasse H9: Präsenzunterricht (Sondergenehmigung wegen der kleinen Gruppengröße)

Abschlussklasse R10: Unterricht im Wechselmodell

C

Ein Schreiben mit aktuellen Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb des hessischen Kultusministers Prof. Dr. Lorz finden Sie hier.

C

​Für Fragen oder Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.

C

Mit freundlichen Grüßen
C

Lars Chr. Grenzemann

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021

c

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

C

wir hoffen, dass Sie erholsame Ostertage im Kreise der engsten Familie genießen konnten.

C

Am kommenden Montag, den 19.04.2021, beginnt der Unterricht in den Klasseneinteilungen wie vor den Osterferien. Dies bedeutet:

  • Fortsetzung des Wechselunterrichts für die Jahrgangsstufen 5 & 6 mit Notbetreuung
  • Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7
  • Fortsetzung des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen (H9 & R10)
  • NEU: Negatives Testergebnis als verpflichtende Voraussetzung zur Teilnahme an Präsenzunterricht und Notbetreuung

Das ausführliche Schreiben des Kultusministers finden Sie unter

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021

C

Die Testung der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Klassenraum in der ersten Stunde mit Hilfe der Lehrenden. Die Testmaterialien werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler können auch einen sogenannten Bürgertest von einer Teststelle außerhalb der Schule vorlegen.

Für die Testung ist eine Einverständniserklärung erforderlich, vgl. Datei: 2021_04_15 Einwilligungserklärung. Bitte füllen Sie diese aus und geben sie unterschrieben Ihrem Kind zur ersten Schulstunde nach den Ferien mit.

Lernende, die sich nicht testen lassen wollen und keinen negativen Test vorlegen können, müssen nach Vorgabe des Kultusministeriums umgehend nach Hause geschickt werden.

Bei positivem Testergebnis werden Betroffene unverzüglich in den Isolationsraum geschickt und das Sekretariat in Kenntnis gesetzt. Wir nehmen dann Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf und bitten Sie, einen weiteren Test zu veranlassen.

C

Die Testreihenfolge der Klassen verläuft wie folgt:

Mo: Abschlussklassen, Förderstufe Gruppe 1

Di  : Förderstufe Gruppe 2

Mi : Abschlussklassen, Förderstufe Gruppe 1

Die Testgültigkeit von 72 Stunden ist dabei berücksichtigt.

C

Für Fragen oder Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung, bevorzugt per Mail.

C

Herzliche Grüße aus der ESS

C

Lars Chr. Grenzemann

C

2021_04_15 Einwilligungserklärung.doc

2021_04_15 Einwilligungserklärung.pdf

2021_04_20 Info Schulen Selbsttests.pdf

Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen

C

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

C

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie informieren, dass sich Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle weiteren an der Schule tätigen Personen freiwillig kontakt- und kostenfrei zwei Mal pro Woche in der Schule selbst testen können, vgl. Anhang Datei: 2021_03_31 Durchführung von Antigen-Selbsttests in Schulen – Schulschreiben.

C

Dazu ist Ihre Einverständniserklärung erforderlich, vgl. Datei: 2021_03_31 Einwilligungserklärung und Datenschutzinformation. Bereits mit der Ranzenpost erhalten die Jahrgänge 5 und 6 heute und morgen und die Abschlussklassen H9 und R10 heute die Information sowie den Vordruck zum Einverständnis. Dieser Vordruck ist die Voraussetzung für eine Testung. Bitte füllen Sie diesen aus und geben Sie ihn unterschrieben Ihrem Kind zur ersten Schulstunde nach den Ferien mit.

C

Zusätzliche Informationen können Sie unter folgendem Link abrufen:

C

Ein Ablaufdiagramm zeigt Ihnen die Verfahrensweise mit dem Testergebnis, vgl. Datei: 2021_03_31 Ablaufdiagramm.

C​

Weitere Informationen zum schulspezifischen Ablauf der Testung an der ESS wird es mit den Informationen zum Schulstart am 19.04.2021 geben.

C
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, in den Ferien mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr.
C
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Osterfeiertage im engsten Familienkreis.
C

​Herzliche Grüße aus der Elisabeth-Selbert-Schule

C

Schulbetrieb ab dem 22. März

C

Liebe Eltern,

bitte nehmen Sie das Schreiben des Kultusministers zur Kenntnis (zum Öffnen bitte blauen Text anklicken).

Nächste Öffnungsschritte der Schulen ab dem 22. März

C

Liebe Eltern,

bitte nehmen Sie das Schreiben des Kultusministers zur Kenntnis (zum Öffnen bitte blauen Text anklicken).

Nächste Öffnungsschritte der Schulen ab dem 22. Februar

C

Liebe Eltern,

C

auf der Grundlage des aktuellen pandemischen Geschehens hat das hessische Kultusministerium heute Informationen zum Schulbetrieb herausgegeben, vgl. Homepage des hessischen Kultusministerium https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schulen/fuer-eltern/elternbriefe/massnahmen-ab-dem-22-februar.

Bitte nehmen Sie das Schreiben des Kultusministers zur Kenntnis, vgl. Anlage Datei 2021_02_12 Ministerschreiben an die Eltern_Maßnahmen ab dem 22. Februar.

C

Präsenzunterricht ab dem 15.02.2021 für die Abschlussklassen

Ab dem 15.02.2021 findet für unsere Abschlussklassen wieder – in bereits bewährter Form – Präsenzunterricht statt.

C

Präsenzunterricht ab dem 22.02.2021 die Jahrgänge 5 und 6

Ab dem 22.02.2021 wird es für die Jahrgänge 5 und 6 einen Präsenzunterricht im Wechselmodell geben, s. o. Ministerschreiben.

Aus pädagogischen Gründen werden wir das „Wechselmodell tageweise“ umsetzen.

Ein aktualisierte ESS-Hygienekonzept wird gerade angepasst und der Schulgemeinde spätestens zum Beginn des Präsenzunterrichts zur Verfügung gestellt.

Die Klassenlehrkräfte teilen ihre Klassen in zwei Lerngruppen (A- und B-Gruppe) ein und kommunizieren die eingeteilten Gruppen mit Ihnen, liebe Eltern.

Wir starten am 22.02.2021 – 8. Kalenderwoche – mit der geraden Woche.

C

Für Fragen oder Anregungen stehen wir gerne, wie gewohnt über die verschiedenen Kommunikationswege (Telefon oder Mail), zur Verfügung.

C

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.

C

Herzliche Grüße aus der ESS

C

Für die Schulleitung

C

Lars Chr. Grenzemann

Schulleiter

C

Ministerschreiben an Eltern_Maßnahmen ab dem 22. Februar

Muster Arbeitgeberbescheinigung

Umgang_mit_Krankheitssymptomen

Durchsetzung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im NVV

C

Info Maskenpflicht ab 23.01.2021

Verlängerung der Schulschließungen bis zum 14.02.2021

C

Liebe Schulgemeinde,

C

in den Anlagen finden Sie

  • ein aktuelles Elternschreiben von unserem Kultusminister Herrn Lorz und
    eine Musterbescheinigung – Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld.  Der Unterricht wird wie bisher bis zum 14.02.2021 weitergeführt und es liegt eine Musterbescheinigung vor, die Sie bei Bedarf für die Krankenkasse im Sekretariat ausgefüllt zur Vorlage abgeben können.

Elternschreiben vom 21. Januar 2021

BMFSFJ_Musterbescheinigung_Kinderberteuung_Schule_Kita

C

  • ein Schreiben des Landkreises zur Schülerbeförderung. Die Fahrschüler müssen ab Montag, den 25.01.2021, eine medizinische Maske tragen.

2021_01_21 LANDKREIS KASSEL Schülerbeförderung

C

  • die Regelung der Zeugnisausgabe  „ESS Zeugnis Drive-in“. Ihre Kinder werden ihre Zeugnisse wie gewohnt am letzten Schultag des 1. Schulhalbjahres am Freitag, den 29.01.2021, unter Einhaltung der aktuellen Hygienebedingungen erhalten.
    Eine Skizze zum Zeugnis-Drive-in finden Sie in der Anlage.
    Es ist uns wichtig, so viel Normalität wie möglich für Sie und Ihre Kinder zu gewährleisten.
    Zur Erinnerung: Am Freitag ist nach der 3. Stunde Unterrichtsschluss, am Montag, den 01.02.2021 ist ein beweglicher Ferientag und Aufgaben müssen im Schulportal nicht bearbeitet werden.
    Es findet keine Betreuung (Jg. 5 und 6) statt.

2021_01_29 ESS Zeugnis_DriveIn

2021_01_22 Elterninfo Zeugnisausgabe

C

Für Fragen oder Anregungen stehen wir gern zur Verfügung.

CC

Herzliche Grüße aus Ihrer ESS

C

Für das Schulleitungsteam

C

Lars Chr. Grenzemann

Schulleiter

ESS Schulstart am 11.01.2021

(

Liebe Mitglieder der Schulgemeinde,

C

wir hoffen sehr, dass Sie erholsame Ferien hatten, ein besinnliches Weihnachtsfest erleben konnten und gut ins neue Jahr gestartet sind.
So turbulent wie im alten Jahr geht es jetzt zunächst weiter: Seit heute morgen ist bekannt, wie sich die Unterrichtszeit vorerst bis Ende dieses Halbjahres am 31.01.2021 gestalten wird:

C

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6

Wie Sie dem beigefügten Schreiben des Kultusministers entnehmen können, entfällt für diese Kinder die Präsenzpflicht an der Schule (analog zu den drei Tagen vor den Weihnachtsferien).
Die Elisabeth-Selbert-Schule gewährleistet ein Betreuungsangebot, falls Ihr Kind nicht zuhause bleiben kann. Unter Aufsicht kann Ihr Kind dann an den Aufgaben des Distanzunterrichts arbeiten. Wir bitten Sie, uns auf beiliegendem Formular mitzuteilen, wenn Ihr Kind wochenweise am Präsenzunterricht der Schule teilnimmt und dies bis Freitag, 08.01.21, möglichst 8.30 Uhr der Schule per Mail zurückzusenden (sollte Ihnen dies aus organisatorischen Gründen schwerfallen, ist die Nachmeldung noch bis 12 Uhr möglich). In den folgenden Wochen melden Sie sich bitte ebenfalls bis freitags, 8.30 Uhr, falls sich in der darauffolgenden Woche etwas ändert.

C

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10 (außer H9 und R10)

Diese Kinder wechseln in den Distanzunterricht, werden also über das Schulportal zuhause beschult. Unsere Lehrkräfte werden analog zum Stundenplan Ihrer Kinder Aufgaben dort zur Verfügung stellen und am Vormittag verlässlich für Fragen zu Verfügung stehen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Kolleginnen und Kollegen, die gleichzeitig im Präsenzunterricht der H9 und R10 eingesetzt sind, erst verzögert auf Ihre Nachrichten antworten können.
Klassenarbeiten und Lernkontrollen finden nicht mehr statt, können aber durch Ersatzleistungen kompensiert werden, z.B. dem Abgeben von Mappen. Die Zeugnisnoten werden auf Grundlage der bis zum 16.12.2020 erbrachten Leistungen erstellt.

C

Schülerinnen und Schüler der Klasse H9

Diese Kinder erhalten ab 11.01.2021 Präsenzunterricht, kommen also wie gewohnt zur Schule. Unter Einhaltung der Abstandsregeln werden sie nach dem in der Anlage beigefügten Stundenplan im Präsenzunterricht beschult, vgl. 2021_01_11 H9_Januar.

C

Schülerinnen und Schüler der Klasse R10

Diese Kinder sind in der ersten Schulwoche vom Präsenzunterricht befreit und bereiten sich zuhause auf ihre Präsentationsprüfung am Donnerstag, den 14.01.2021, vor. Diese findet nach bereits bekanntem Plan wie vorgesehen in der Schule statt.

Ab 18.01. bis 31.01. erfolgt Präsenzunterricht unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen in der Aula nach anhängenden Plan, Änderungen ergeben sich aus organisatorischen Gründen, vgl. 2021_01_18 R10_Januar.

C

Wir hoffen damit unter den gegebenen Umständen allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften ein zufriedenstellendes Arbeiten ermöglichen zu können.

C

Für das Schulleitungsteam

C

Aussetzung des Präsenzunterrichts ab dem 16.12.

Liebe Eltern,

vorab die wunderbare Nachricht – es liegt an der ESS bisher immer noch kein positiver Coronafall vor!

Wie Sie allerdings aus den Medien am Wochenende erfahren haben, wird ab Mittwoch, den 16.12.2020, bis zu den Weihnachtsferien zur Eindämmung der Pandemie auf den Präsenzunterricht verzichtet.

Bitte nehmen Sie dazu das Schreiben unseres Kultusministers, Herrn Prof. Dr. Lorz, in der Anlage zur Kenntnis (Datei 2020_12_14 Elternbrief) zur Kenntnis.

Wenn Sie in systemrelevanten Berufen arbeiten und/oder eine Betreuung Ihres Kindes nicht sicherstellen können, bitte ich Sie, die Anlage auszufüllen und diese Ihrem Kind morgen in die Schule mitzugeben, wenn Ihr Kind unbedingt in der Schule betreut werden muss (Datei 2020_12_14 Anmeldung Präsenzunterricht).

Ihr Kind erhält diese Anlage auch über die heutige Ranzenpost.

Sobald ich neue Informationen erhalte, werde ich Sie umgehend informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße aus der ESS

Videobotschaft des Hessischen Kultusministers zu den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern (27. November 2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch haben sich Bund und Länder auf weitere konkrete Schritte zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens geeinigt. Die aktuell herausfordernde Situation an den Schulen und die Frage, wie sie bestmöglich durch den Winter kommen können, haben dabei eine wichtige Rolle gespielt.

Wir möchten Sie auf diesem Weg gerne auf eine Videobotschaft aufmerksam machen, in der Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz die Beschlüsse aus hessischer Sicht einordnet und das weitere Vorgehen bis zu den Weihnachtsferien erläutert. Sie finden das Video unter https://hessenlink.de/VideoLorz.

Bitten leiten Sie die Botschaft gerne an alle Mitglieder Ihrer Schulgemeinde weiter.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Wochenende. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Hessischen Kultusministerium

CORONA-Verordnung

Die Schulleitung weist vorsorglich auf die seit Montag, 17. August 2020, geltende Corona Verwaltungsvorschrift HE 2 §3 (2) hin:

„Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19 aufweisen oder in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.“

Daraus resultiert, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene, auch wenn sie nicht Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind (direkter Kontakt) von der Schule freizustellen sind, wenn jemand aus ihrem Haushalt Kontaktperson der Kategorie 1 ist. Die Kinder und Jugendliche sind allerdings nicht in Quarantäne, sie dürfen sich frei bewegen und nur die Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten.

Klicke hier, um Ihren eigenen Text einzufügen