Unsere Namensgeberin

Dr. Elisabeth Selbert

* 22. September 1896 in Kassel; † 9. Juni 1986 in Kassel

Frau Selbert, die 1948 in den parlamentarischen Rat zur Mitwirkung am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland berufen wurde, engagierte sich für die Formulierung des Absatzes 2 im Artikel 3 des Grundgesetzes.

Sie setzte sich weiterhin dafür ein, dass dieser Verfassungsleitsatz auf allen gesellschaftlichen Ebenen verwirklicht werden sollte. Neben ihrem Kampf für die Rechte der Frauen war ihr besonderes Anliegen, dass insbesondere Frauen und Jugendliche in demokratischen Parteien mitarbeiten sollten.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“